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Senat beschließt den Bebauungsplan für Oberbillwerder

Senat beschließt den Bebauungsplan für Oberbillwerder

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  • 07. Mär 2025
  • Oberbillwerder
Luftbildvisualisierung von Oberbillwerder und der Umgebung

Der Senat hat das Bebauungsplanverfahren Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2 und Lohbrügge 95 für Hamburgs 105. Stadtteil Oberbillwerder beschlossen. Oberbillwerder ist mit seinem schon jetzt vorbildlichen und international vielbeachteten Konzept eine einzigartige Chance für die Stadt Hamburg, die zeigt, wie Metropolen nachhaltig auch in der Peripherie weiterwachsen können.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Nun ist es geschafft. Für Oberbillwerder liegt Baurecht vor. Sechs Jahre nach dem Masterplanbeschluss geht es jetzt so richtig los. Der Bebauungsplan ist Grundlage für bis zu 6.500 neue Wohnungen, 5.000 Arbeitsplätze, einen Hochschulcampus der HAW, mindestens 14 Kitas, zwei Grundschulen sowie ein Bildungszentrum mit Stadtteilschule, Gymnasium und weiteren Angeboten. Oberbillwerder ist schon heute ein vielbeachtetes und auch international mehrfach ausgezeichnetes Stadtentwicklungsvorhaben, das zeigt, wie Metropolen in ihren Randgebieten nachhaltig wachsen können. Durch neue Ansätze etwa beim Regenwassermanagement, durch ein innovatives Mobilitätskonzept sowie eine zukunftsgerichtete Energieversorgung leistet schon die jetzige Planung Pionierarbeit. Projekte wie die vorgesehenen Mobility Hubs werden es erleichtern, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen. Eine klimaneutrale und CO2-neutrale Wärmeversorgung wird auf regionalem Maßstab gedacht und setzt vollständig auf erneuerbare Energien, von denen bis zu 90 Prozent vor Ort erzeugt werden. So wird Oberbillwerder zu Hamburgs Zukunft.“

Cornelia Schmidt-Hoffmann, Bezirksamtsleiterin Bergedorf: „Oberbillwerder wird Bergedorf bereichern - als ein Stadtteil, der Wohnraum schafft, Arbeitsplätze bietet und gleichzeitig Raum für Bildung und Freizeit eröffnet. Mir war und ist wichtig, dass dieser neue Stadtteil von Anfang an gut angebunden und durchdacht geplant ist – als Teil Bergedorfs, nicht als Insel. So haben wir die Chance, modernen Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen, einen neuen Hochschulstandort, ein neues Schwimmbad für Bergedorf und jede Menge Platz für Sport und Bewegung, ohne die gewachsenen Strukturen aus dem Blick zu verlieren. Mit dem Beschluss des Senats ist der Weg frei für ein Quartier, in dem sich Menschen zuhause fühlen.“

Kay Gätgens, Geschäftsführer IBA Hamburg GmbH: „Oberbillwerder, eines der größten Stadtentwicklungsprojekte in Deutschland, hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir planen hier ein lebendiges Stück Stadt, das bis zu 15.000 Menschen eine lebenswerte Heimat bieten wird. In diesem Herbst beginnen die ersten Erschließungsmaßnahmen.“

Bereits in den 1920er Jahren sah der damalige Oberbaudirektor Fritz Schumacher in seinem Achsenkonzept eine organische Entwicklung Hamburgs vor, die sich auch bis in den Bezirk Bergedorf erstreckt. Mit dem heute beschlossenen Bebauungsplan Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2/Lohbrügge 95 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um diesen Plan rund 100 Jahre später zu vollenden. Auf 118 Hektar sollen lebendige Nachbarschaften mit vielseitigen Angeboten in einem grünen und urbanen Umfeld entstehen. Mit rund 6.500 Wohnungen und etwa 4.000 bis 5.000 neuen Arbeitsplätzen wird Oberbillwerder einen spürbaren positiven Beitrag zum Hamburger Wohnungsmarkt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen leisten. Darüber hinaus werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Hochschulcampus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), drei Schulstandorte sowie Kultur- und Freizeitangebote geschaffen. Von diesen Angeboten wird die weitere gute Entwicklung der gesamten Stadt Hamburg, aber auch das direkte Umfeld in Bergedorf profitieren.

Der Bebauungsplan schafft zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Direktanbindung des Ladenbeker Furtwegs an die Bergedorfer Straße (B5) sowie eine westliche Anbindung des Stadtteils an den Mittleren Landweg zur Gewährleistung einer mit dem Umfeld verträglichen und leistungsgerechten Verkehrsabwicklung.

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