Aufgrund der herausragenden Bedeutung des neuen Hamburger Stadtteils Oberbillwerder wird der Senat das Bebauungsplanverfahren Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2/Lohbrügge 95 evozieren. Da insbesondere die Planrechtschaffung von übergeordnetem gesamtstädtischem Interesse ist, soll das bisher im Bezirksamt Bergedorf durchgeführte Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung und Erschließung von Oberbillwerder damit in direkte Senatsverantwortung genommen werden.
Oberbillwerder ist mit seinem schon jetzt vorbildlichen und international vielbeachteten Konzept eine einzigartige Chance für die Stadt Hamburg, die zeigt, wie Metropolen nachhaltig auch in der Peripherie weiterwachsen können.