Die wichtigsten Informationen zur IBA Hamburg in Leichter Sprache finden sie hier.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.iba-hamburg.de veröffentlichte Website.
Als städtische Gesellschaft im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von BITV-Consult im Zeitraum vom 02.03.2022 bis zum 31.03.2022 von Detlef Gierke vorgenommenen Bewertung durch einen BITV/EN 301 549-Test auf Barrierefreiheit.
Bis Dezember 2022 wurde die Webseite bezüglich der im Prüfbericht genannten Inhalte technisch und inhaltlich überarbeitet, um eine weitestgehend barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Videos werden automatisch mit einem synchronen Untertitel durch den Videoanbieter YouTube generiert und bereitgestellt. Der Untertitel lässt sich in den Videoeinstellungen einstellen. Der geforderte Frequenzbereich der Videovertonung von mindesten 7.000 Hz wird erfüllt.
Weitestgehend wurden alle Bedienelemente der Website mit einem Alternativtext im System versehen.
Bilder und Grafiken wurden mit Alternativtext versehen, die zur Beschreibung dienen. Ausgenommen hiervon sind rein dekorative Bilder.
In vielen Fällen konnten die Strukturen überarbeitet und dadurch verbessert werden. Zu diesem Prüfungspunkt kann nur eine Annäherung stattfinden und keine Vollständigkeit gewährleistet werden, da durch die responsive Anwendung nicht möglich ist.
Die Suchfunktion wurde mit einem versteckten Aria-Label ausgewiesen und es ist zudem möglich, die Suche mithilfe eines Icons (X-Symbol) zu schließen.
Die Eingabefelder des Kontaktformulars können nun mithilfe von autocomplete automatisch vervollständigt werden.
Durch die Implementierung eines Kontrast-Modus wurde der Kontrast auf der gesamten Website deutlich verbessert. Die Aktivierung des Kontrast-Modus erfolgt über den Schalter (zweifarbiges Kreis-Symbol) in der Navigation. Ausgenommen hiervon sind rein dekorative Elemente, wie Bilder, Credits sowie das Logo der IBA Hamburg.
Alle Elemente, die durch einen Mouse-Over eingeblendet werden, können mittels der ESC-Taste wieder geschlossen werden.
Die Tastaturnutzung der Website wurde verbessert, sodass die Seite größtenteils mit der Tastatur erreichbar ist. Mithilfe der Leer-Taste lassen sich einzelne Abschnitte überspringen. Eine browserunabhängige Fokus-Kennzeichnung kann nicht gewährleistet werden. Die Reihenfolge der Navigation kann nicht geändert werden, da sie einer redaktionellen Logik folgt.
Die automatisch ablaufende Slideshow kann durch das Bedienelement in der unteren Leiste angehalten und gestartet werden.
Die Elemente zur Übersicht der einzelnen Meldungen im Bereich Presse und Aktuell sind im Ganzen verlinkt und ermöglichen eine einfache Handhabung der Bedienbarkeit.
An verschiedenen Bereichen der Website wurden größtenteils Titel-Attribute hinterlegt, um damit eine Verbesserung gewährleisten zu können.
Im Bereich Über uns befindet sich eine Unterseite, in dem die wichtigsten Informationen der IBA Hamburg in leichter Sprache zusammengefasst werden. Die Seite finden Sie hier.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Das Listen Element im Bereich Download, Baugemeinschaften und Jobs konnte aufgrund des Verhaltens in der responsiven Ansicht nicht als Datentabelle angelegt werden und ist daher nicht barrierefrei. Gerne senden wir Ihnen die Informationen/Listen als pdf-Datei. Schreiben Sie uns dafür einfach eine Email an .
Eine neue Reihenfolge der Navigation wurde nicht umgesetzt, da die derzeitige Reihenfolge einer redaktionellen Logik folgt.
Die Legenden und Kategorie-Symbole der interaktiven Karte können nicht ohne Farbe angezeigt werden, da diese lediglich zur optischen Veranschaulichung sind und alle Informationen ebenfalls im Text wiedergegeben werden.
Bilder und Grafiken werden teilweise nicht über die Kontrastumschaltung angezeigt. Sie dienen nur zur Veranschaulichung.
Eine längere Anzeige der Fehlermeldung, beispielsweise nach falscher Eingabe im Kontaktformular, kann nicht gewährleistet werden, da es zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzerfreudlichkeit der Webseite führt. Für die Anzeige einer Fehlermeldung wird auf die Standardeinstellung des Browsers zurückgegriffen.
Eine Verbesserung des Syntax wird nicht gewährleistet, da es nicht zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit bei trägt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns bitte eine Email unter oder rufen Sie unsere Ansprechpersonen unter 040 226 227 346 an.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
E-Mail:
Telefonische Sprechzeiten
Tel: 040 428 23 2057
Mo.: 10 – 11 Uhr
Unter diesem Link können Sie eine Zusammenfassung der erfolgten Maßnahmen zur Barrierefreiheit herunterladen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 9.12.2022 erstellt.