Im Rahmen komplexer Stadtentwicklungsprozesse ist eine umfassende Information und Beteiligung von Bürger:innen, Grundstückseigentümer:innen, lokalen Akteur:innen, Initiativen, Kammern und Verbänden sowie künftigen Investor:innen und Bauherr:innen wichtig und zielführend. Wertvolles lokales Wissen der Anwohner:innen, Ideen, Wünsche und Bedarfe der verschiedenen Interessengruppen sowie konstruktive Kritik unterstützen eine qualitätvolle, zukunftsfähige und nachhaltige Quartiersentwicklung.
Die IBA Hamburg möchte die Öffentlichkeit über den gesamten Planungsprozess hinweg zur Mitwirkung und Beteiligung einladen. Dafür entwickelt sie Formate, die möglichst viele Zielgruppen erreichen und den gesamten Entwicklungsprozess von der Masterplanung bis hin zur Gestaltung eines Spielplatzes begleiten. Von Anfang an wird dabei der Grad der Einflussnahme klar kommuniziert, sodass alle Beteiligten wissen, wo Raum für Veränderung besteht und wo fachliche oder politische Entscheidungen bereits gesetzt sind.
Voraussetzung für solch eine transparente Beteiligung auf Augenhöhe sind offene Verfahren, die Raum für Impulse, Anregungen und Veränderungen lassen, wie beispielsweise der Wettbewerbliche Dialog Oberbillwerder oder das Workshopverfahren Spreehafenviertel.
Mitwirkungsmöglichkeiten durch Bürger:innenbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (der sogenannte Bebauungsplan) wird im Baugesetzbuch geregelt. Sie erfolgt in zwei Stufen und wird hier ausführlich dargestellt.
Für die Durchführung dieser gesetzlich geregelten Beteiligung ist nicht die IBA Hamburg verantwortlich, sondern immer der zuständige Hamburger Bezirk oder gegebenenfalls eine Hamburger Behörde. Hinweise zu aktuellen Verfahren in unseren Projektgebieten werden auch auf der Webseite der IBA Hamburg unter Aktuell veröffentlicht.